Rechtliches
Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Alteos GmbH setzt sich dafür ein, ihre Webseite gemäß den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei zu gestalten. Grundlage für dieses Vorhaben sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die Anforderungen der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Zugang für Verbraucher zu den Versicherungsleistungen auf unserer Webseite ist barrierefrei gestaltet und genügt dem technischen Standard EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level A und AA.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz aller Bemühungen ist es möglich, dass einzelne gesetzlich vorgeschriebene Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen. Dazu planen wir regelmäßige Überprüfungen unserer Webseite. Derzeit sind daher noch folgende Bereiche in Bearbeitung:
- Die Versicherungsunterlagen zum Herunterladen (PDF-Dokumente) werden derzeit auf Barrierefreiheit geprüft.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Webseite auffallen, kontaktieren Sie uns gerne mit dem Betreff „Barrierefreiheit“ unter:
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit von uns erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen. Die Schlichtungsstelle ist wie folgt erreichbar:
Schlichtungsstelle BGG
c/o Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
- Telefon
- +49 (0)30 18 527-2805
- Internet
- www.schlichtungsstelle-bgg.de
Beschreibung unserer Dienstleistung und ihrer Durchführung
Die Alteos GmbH bietet unter der Marke Hanna Privathaftpflichtversicherungen an.
Die Webseite bietet Interessenten die Möglichkeit, Informationen über die gewünschte Versicherung einzuholen. Hierzu stehen ein KI-Assistent, Leistungsübersichten, Tarifübersichten, Versicherungsunterlagen sowie FAQs über die Versicherungsprodukte zur Verfügung.
Viele Dienstleistungen lassen sich online über das Internet beantragen.
Der Online-Abschlussprozess beinhaltet eine Legitimationsprüfung und eine elektronische Signatur. Vor Vertragsschluss kann eine Risikoüberprüfung erfolgen. Fällt diese positiv aus, erfolgt die Policierung.
Marktüberwachungsbehörde
Zuständige Behörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) in Sachsen-Anhalt.
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
- Telefon
- +49 391 28 92 30 23
Erstellungsdatum
Diese Erklärung wurde zuletzt am 09.09.2026 überprüft.